Schadensregulierung trotz Widerspruch des Kunden
In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann der Haftpflichtversicherer den Schaden, den ein bei ihr Versicherter verursacht hat,
auch ohne dessen Einverständnis regulieren. Sie hat insoweit ein Ermessen, dass sie allerdings ordnungsgemäß ausüben muss.
In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Rechtsstreit wollte ein …
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