Die Kfz-Haftpflicht des Selbstmörders
Die Haftpflichtversicherung eines Kraftfahrers tritt nicht ein für vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Das gilt auch dann, wenn jemand in Suizidabsicht mit einem entgegenkommenden Fahrzeug einen Unfall herbeiführt. Wird später festgestellt, dass der Todesfahrer die Schädigung des entgegenkommenden Fahrers zumindest billigend in …
Weiterlesen…