Die Arglist des Versicherungsnehmers macht eine Belehrung durch den Versicherer überflüssig
Ein Versicherungsunternehmen ist selbst dann, wenn es über die möglichen Folgen von Falschangaben nicht ausreichend belehrt hat, zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer oder der für ihn handelnde Makler arglistig falsche Angaben im Antrag gemacht hat.
In dem …
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