Kündigung und Widerruf eines Versicherungsvertrages
Die Kündigung eines Versicherungsvertrages steht einem später erfolgten Widerruf desselben Versicherungsvertrages jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht zuvor nicht ausreichend belehrt wurde.
Denn das Widerrufsrecht (hier: gemäß § 8 Abs. 4 VVG a.F.) erlischt bei analoger …
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