Prospekthaftung bei fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen

Beim Vertrieb von fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen, bei denen Lebensversicherung und Investmentsparen kombiniert werden, ist der Anwendungsbereich der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung eröffnet. Ein Prospektmangel liegt vor, wenn widersprüchliche Angaben enthalten sind und trotz mehrfachen Übersichten mit Risikodarstellungen und gleichzeitiger Verwendung des Wortes Garantie keine eindeutige Beurteilung möglich ist, ob das investierte Kapital nun garantiert ist oder nicht.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 31. März 2011 – 3 U 148/10 (Revision eingelegt: BGH – IV ZR 71/11)