Private Krankenversicherung für Angestellte im Vergleich

Wenn man als Angestellter oder Arbeitnehmer ein hohes Maß an Verantwortung tragen muss, sollte man nicht zuletzt auch im Interesse des Arbeitgebers, der auf die Arbeitskraft des Angestellten angewiesen ist, alle Möglichkeiten ausschöpfen, um bei einer Erkrankung möglichst schnell wieder gesund werden zu können. Für den Genesungsprozess von entscheidender Bedeutung sind hierbei hochwertige Medikamente, eine bestmögliche medizinische Behandlung sowie die Gewissheit, dass man als Angestellter nicht auf die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hierzulande angewiesen sein muss, sondern in den Genuss der Vorteile einer privaten Krankenversicherung kommt.

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in Deutschland nicht nur freiberuflich und selbstständig tätigen Personen möglich. Auch Arbeitnehmer und Angestellte können unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer privaten Krankenversicherung kommen und hierbei von zusätzlichen und umfassenden Leistungen wie freie Krankenhauswahl, Kostenerstattung bei Zahnarztleistungen und Homöopathie profitieren. Weitere Vorteile sind flexible Beiträge, ein auf die Wünsche des Versicherungsnehmers abgestimmter Leistungsumfang sowie kurze Wartezeiten bei Ärzten.

 

Neue Situation für Angestellte und Arbeitnehmer seit dem Jahr 2011

Seit dem Jahr 2011 ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung vom Gesetzgeber vereinfacht worden. Das sogenannte Finanzierungsgesetz zur Krankenversicherung hat die Folge, dass ein vereinfachter Wechsel für Arbeitnehmer und Angestellte in die private Krankenversicherung in Deutschland möglich ist. Die Wartefrist wurde vom Gesetzgeber hierbei auf ein Jahr (statt zuvor drei Jahre) verkürzt. Dies bedeutet für Angestellte und Arbeitnehmer, dass sie in die private Krankenversicherung wechseln können, wenn ihr Einkommen die jeweils gültige Versicherungspflichtgrenze über einen Zeitraum von einem Jahr hinweg überschreiten konnte. Diese Pflichtversicherungsgrenze, die auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt ist, beläuft sich im Jahr 2011 auf genau 49.500 Euro jährlich. Jedem Arbeitnehmer oder Angestellten, dessen jährliches Einkommen diesen Betrag überschreitet, kann somit selbst entscheiden, ob er sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchte. Im Vergleich zum Jahr 2010 wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze etwas reduziert, sodass der Wechsel in eine private Krankenversicherung im Jahr 2011 mehr Arbeitnehmern und Angestellten offen steht. Dagegen steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 erneut auf etwa den Stand von 2010.

 

Vergleichen vor dem Wechsel

Vor einem geplanten Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist jedoch in jedem Fall ein Kostenvergleich der PKV für Arbeitnehmer und Angestellte zu empfehlen, um die anfallenden Versicherungskosten so gering wie möglich halten zu können, ohne Abstriche hinsichtlich des Leistungsumfangs der privaten Krankenversicherung in Kauf nehmen zu müssen. Ein entsprechender Vergleich kann schnell und komfortabel online durchgeführt werden.

Ein solcher Vergleich der Tarife und Angebote verschiedener Krankenversicherungsgesellschaften in Deutschland kann dabei behilflich sein, den Anbieter zu finden, der die individuell beste Private Krankenversicherung offeriert. Auf diese Weise ist es möglich, Leistung und Kosten optimal aufeinander abzustimmen. In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass ein hoher Beitrag nicht zwangsläufig mit ausgezeichneten Leistungen gleichzusetzen ist.