Lebensversicherungen – und die Pflichtangaben
Die EU-Mitgliedsstaaten können können Lebensversicherungsunternehmen dazu verpflichten, ihren Kunden andere als die in der Richtlinie genannten Angaben mitzuteilen. Die Dritte Richtlinie Lebensversicherung bzw. heute die Solvabilität II-Richtlinie steht solchen obligatorischen Zusatzangaben nicht entgegen. Es muss den Versicherungsunternehmen jedoch möglich sein, …
Weiterlesen…













