Leistungsausschluss in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Der Deckungsausschluss für Schadenverursachung durch wissentliche Pflichtverletzung greift auch dann, wenn derselbe Schaden nicht nur durch eine wissentliche Pflichtverletzung, sondern (möglicherweise) auch durch weitere, nicht wissentliche Pflichtverletzungen mitverursacht worden ist.
Damit erteilt der Bundesgerichtshof der Ansicht des Oberlandesgerichts Celle eine …
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