Dunkle Kneipen
Wer mit auffällig sichtbaren und erkennbar wertvollen Schmuckstücken in eine nur mäßig beleuchtete Gaststätte begibt und sich dann mit einer ihm bis dahin unbekannten Thekenbekanntschaft in einen noch dunkleren Nebenraum begibt (”darkroom”), darf von seiner Hausratversicherung keinen Ersatz erhoffen, wenn …
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