Reise trotz Nasenbeinbruch
Ein Nasenbeinbruch ist nach Auffassung des Amtsgerichts München im Regelfall keine schwere Erkrankung, die eine Stornierung einer Reise notwendig macht, da eine operative Behandlung normalerweise nicht erforderlich ist. Die Stornierung der Reise hat daher nicht schon bei Eintritt des Nasenbeinbruchs …
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