Hausarztklauseln in der privaten Krankenversicherung
Eine im Rahmen eines so genannten Elementartarifs eines privaten Krankenversicherers vereinbarte Klausel, welche die volle Erstattung der Kosten für ambulante Heilbehandlung nur bei (Erst-)Behandlung durch einen Arzt für All-gemeinmedizin/praktischen Arzt oder durch Fachärzte für Gynäkologie, Augen-eilkunde, Kinder- und Jugendmedizin oder …
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