Sicherungsabtretung von Lebensversicherungsansprüchen für den Todesfall
Viele Banken und Sparkassen habe ihre Sicherungspraxis ab 1992 gerade im Hinblick auf die Änderungen der Steuergesetze in Bezug auf die Lebensversicherungen umgestellt und sich vielfach nicht mehr sämtliche Ansprüche aus der Lebensversicherung, sondern nur noch die Todesfallansprüche abtreten lassen, …
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