Mangelhafte Kraftfahrzeugeinbauten
Mangelhafte Einbauten in ein Kraftfahrzeug stellen im Rahmen der Kraftfahrtversicherung nur dann eine subjektive Gefahrerhöhung dar, wenn der Versicherungsnehmer die Mangelhaftigkeit kennt.
Mit dieser Begründung verneinte jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 23 i. V. m. …
Weiterlesen…









