Die auf der Straße geraubte wertvolle Armbanduhr – und die Hausratversicherung
Das Tragen einer Armbanduhr entspricht ihrem gewöhnlichen Verwendungszweck. Daraus ergibt sich grundsätzlich auch dann kein Sorgfaltsverstoß, wenn es sich um eine wertvolle Uhr handelt und sie – innerhalb Deutschlands – auf der Straße getragen wird.
Ein versicherter Raub liegt bei …
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