Rechtsschutzversicherung – und die angeblich unnötigen Kosten
§ 158n Satz 3 VVG a.F. hindert den Deckungsschutz gewährenden Versicherer nicht, eine Gebührenforderung des Anwalts mit der Begründung abzuwehren, es handele sich um unnötige Kosten.
§ 158n VVG a.F. erfasst nur den Fall, dass der Versicherer Deckungsschutz für eine …
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