Sterbegeld vom Versorgungswerk – und das Finanzamt
Das Sterbegeld aus dem berufsständischen Versorgungswerk unterliegt als „andere Leistung“ gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG mit dem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer .
Der Bundesfinanzhof hat bereits entschieden, dass eine Besteuerung als „andere Leistung“ i.S. …
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