Leistungsausschluss für Autorennen in der Kaskoversicherung
Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kfz-Kaskoversicherung (hier: gemäß Ziffer A.2.18.2 AKB), wonach kein Versicherungsschutz besteht für
- Schäden, die bei der Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich dazugehöriger Übungsfahrten, und
- jegliche Fahrten auf











