Deckungszusage für die mitversicherte Person – und die zwischenzetliche Insolvenz des Versicherungsnehmers
Gibt der Rechtsschutzversicherer bei einer Versicherung für fremde Rechnung zugunsten des Versicherten eine Deckungszusage ab, legt er sich hinsichtlich seiner Leistungspflicht auf diesen fest. Bei einer Zahlung an den Versicherungsnehmer verstößt er gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, wenn er sich …
Weiterlesen…










