Arglistige Täuschung des Haftpflichtversicherers über den Schadenshergang
Bei arglistiger Täuschung des Haftpflichtversicherers über den Schadenshergang besteht kein Versicherungsschutz. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Falle einer Jagdhaftpflichtversicherung erneut bestätigt:
Der Kläger meldete seinem Haftpflichtversicherer einen Schadensvorfall und behauptete, so auch noch in seiner Klage auf Deckungsschutz, dass …
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