Zu früher Behandlungsbeginn in der privaten Zahnzusatzversicherung
In einer privaten Zahnzusatzversicherung besteht kein Versicherungsschutz, wenn eine zahnmedizinisch notwendige Heilbehandlung schon vor Vertragsbeginn begonnen hat.Immer wieder schließen Patienten eine private Zahnzusatzversicherung ab, nachdem bei einem Zahnarztbesuch die Behandlungsbedürftigkeit ihres Gebisses festgestellt worden ist. Das kann später zu Schwierigkeiten …
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