Widerruf des Bezugsrechts bei einer Lebensversicherung auf verbundene Leben
Bezugsrechte bei einer (Risiko-)Lebensversicherung auf verbundene Leben können nur von beiden Versicherungsnehmern gemeinsam widerrufen werden.
Für das Bezugsrecht aus einer Lebensversicherung kommt es auf das Deckungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer und die dort vereinbarten Bedin-gungen an (Senatsurteil vom 30. November …
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