Stornoabzug bei der Kapitallebensversicherung
´Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom 9. Mai 2001 Versicherungsbedingungen in kapitalbildenden Lebensversicherungen, die den von der Beklagten verwendeten Bedingungen ähnlich sind, für die Beitragsfreistellung, die Kündigung des Vertragsverhältnisses, den Rückkaufswert einschließlich Stornoabzug sowie die Abschlusskosten wegen Intransparenz für …
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