In dieser speziellen Kapitallebensversicherung wird ein Vertrag für mehrere (mindestens zwei) versicherte Personen geschlossen. Tritt der Versicherungsfall durch Tod eines Versicherten ein, so erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistung an die noch lebenden Versicherungsnehmer.
Eine Lebensversicherung auf verbundene Leben ist daher für Eheleute interessant, um den überlebenden Partner abzusichern, es ist aber auch für Unternehmer, die in Teilhaberschaft ein gemeinsames Geschäft betreiben, eine Möglichkeit dafür Vorsorge zu treffen, nach dem Tod eines Teilhabers nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Stirbt ein Partner, kommen häufig große finanzielle Verpflichtungen auf die verbleibenden Teilhaber zu, die durch die gemeinsame Versicherung abgedeckt werden können.
Ein Versicherungsvertrag auf gebundene Leben ist, was die Beitragshöhe angeht, günstiger als wenn jede versicherte Person einen einzelnen Vertrag abgeschlossen hätte. Allerdings muss auch jedem klar sein, dass die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt wird, da ja auch nur ein Vertrag besteht.
Neben der Kapitallebensversicherung auf verbundene Leben ist es auch möglich, eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben oder eine Rentenversicherung auf verbundene Leben abzuschließen. Diese werden allerdings nicht von allen Versicherungsunternehmen angeboten. Bei der Risikolebensversicherung auf verbundene Leben wird lediglich die Leistung im Todesfall abgesichert – es gibt keine Erlebensfallleistung.