Abtretung einer Kapitallebensversicherung – der „Geld zurück!“-Auftrag
Mit der Wirksamkeit der Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein Unternehmen, das sich geschäftsmäßig mit der Rückabwicklung solcher Versicherungsverträge befasst (hier: „Auslegungs- und Änderungsvereinbarung“, AÄV), hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen – und eine derartige Abtretung wegen …
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