Reiserücktrittskostenversicherung und die Reisebuchung einer Schwangeren
Die Schwangerschaft an sich ist keine Erkrankung. Das unerwartete Auftreten von Komplikationen während einer Schwangerschaft ist allerdings als unerwartete schwere Erkrankung anzusehen, so dass eine Reiserücktrittsversicherung bei einer aus diesem Grund stornierten Reise eintreten muss.
So die Entscheidung des Amtsgerichts …
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