Kasko-Selbstbeteiligung und der Nachlass beim Autoverglaser
Ein Autoverglaser darf seinen Kunden bei Reparatur von Steinschlagschäden keinen verdeckten, der Versicherung verschwiegenen Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung einräumen.
In dem aktuell vom Oberlandesgericht Köln entschiedenen Fall hatte der Autoverglaser Kunden gegen das Versprechen, für 12 Monate einen Werbeaufkleber …
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