Die voreingestellte Reiserücktrittsversicherung
Wer im Internet Flugscheine verkauft, darf nicht als Voreinstellung gleich eine Reiserücktrittsversicherung vorsehen. Vielmehr ist eine ausdrückliche Annahme („Opt-in“) erforderlich für eine solche fakultative Zusatzleistung, zu denen auch die Reiserücktrittsversicherung zu zählen ist.
Mit dieser Entscheidung hat der Gerichtshof der …
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