Falsche Beantwortung von Gesundheitsfragen
Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag oder eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist dann nicht möglich, wenn dem Versicherungsnehmer bei Vertragsschluß komplexe Gesundheitsfragen so schnell vorgelesen worden sind, dass ihre richtige Erfassung nicht gewährleistet war und es zu unvollständigen Antworten gekommen ist.…
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