Lebensversicherung und Erbschaftsteuer
Lebensversicherungsleistungen unterliegen der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer. Dies gilt auch insoweit, wie die Versicherungsleistung durch den Beitrag selbstfinanziert ist.
In einem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall schloss der Kläger im Jahr 2003 bei einer Lebensversicherung a. G. eine Rentenversicherung zu …
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