Absolute Fahruntüchtigkeit und der Regress des Haftpflichtversicherers
Liegt eine grob fahrlässige Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer vor, darf der Versicherer in Ausnahmefällen die Leistung komplett versagen, so etwa bei absoluter Fahruntüchtigkeit eine Kürzung auf null vornehmen. Allerdings muss in jedem Einzelfall eine Abwägung der Umstände …
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