Sicherungsabtretung und Rückabtretung bei der Lebensversicherung
Überträgt der Sicherungsnehmer die ihm abgetretenen Ansprüche aus einer Lebensversicherung nach dem Tode des Versicherungsnehmers auf dessen Erben zurück, so lebt die „für die Dauer der Abtretung“ widerrufene Bezugsrechtsbestimmung bei dem ursprünglich als berechtigt Benannten wieder auf .
Die Reichweite …
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