Der vorgetäuschte Autodiebstahl
Auch wenn das Verschwinden von Kraftfahrzeugen mit polizeilichen Mitteln nicht immer aufgeklärt werden kann, so muss bei erheblicher Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Diebstahls ein Teilkaskoversicherer nicht zahlen.
In einem jetzt vom Oberlandesgericht Bamberg entschiedenen Fall wollte der Kläger vom Versicherer …
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