Vertrauensschadenversicherung
Mit einer Vertrauensschadenversicherung schützt sich ein Unternehmen vor Vermögensschäden aus von seinen eigenen Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangenen vorsätzlichen unerlaubten Handlung, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichtet, also gegen Schäden aus einem von seinen Mitarbeitern begangenen …
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