Bezugsberechtigung für den Todesfall
Bei Verfügungen unter Lebenden zugunsten Dritter auf den Todesfall ist wie das Berufungsgericht zutreffend gesehen hat zwischen dem Deckungsverhältnis, das ist hier die der Begünstigten im Rahmen des Lebensversicherungsvertrages eingeräumte Bezugsberechtigung für die Todesfallleistung, und dem Zuwendungsverhältnis (Valutaverhältnis) zwischen dem …
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