Policenbedingungen „Wealthmaster“
Eine Partei die behauptet, beide Vertragspartner hätten den Vertragstext in einem anderen als dem Wortsinn in der Vertragsurkunde – hier „regelmäßige Auszahlungen“ in einem Versicherungsschein – verstanden, trifft hierfür die Darlegungs- und Beweislast .
Wenn der Versicherer den Policenbedingungen „Wealthmaster“ …
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