Das gepfändete Arbeitseinkommen – und die Entgeltumwandlung
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für seinen Arbeitnehmer unter Verwendung eines Teil der künftigen Entgeltansprüche eine Direktversicherung abschließt, liegt insoweit grundsätzlich kein pfändbares Einkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO mehr vor.
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